AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Echte Berliner Jungs GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Für alle Verträge zwischen der  Echte Berliner Jungs GmbH, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin (nachfolgend „Oldie Käfer Tour Berlin“ oder „KTB“) und dem Mieter, sowie dem vom Mieter bestimmte berechtigten Fahrer (nachfolgend auch „Mieter/Fahrer“), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Vertragsgegenstand ist

     1.2.1 die Anmietung eines Fahrzeugs für Selbstfahrer
             · mit Stadtbesichtigung oder
             · ohne Stadtbesichtigung, sowie

     1.2.2 die Beförderung im Rahmen einer Stadtbesichtigung (Sitzplatzanmietung).

1.3 Die Beförderung ist ausgeschlossen für Kinder unter 12 Jahren. Als Kinder im Sinne der KTB werden Kinder zwischen 12 und 16 Jahren verstanden.

1.4 Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters/Fahrers finden keine Anwendung.

 

§ 2 Mindestanforderungen an den Mieter bei Selbtsfahrt, Vorzulegende Dokumente

2.1 Der Mieter bzw. der von ihm bestimmte berechtigte Fahrer muss bei Anmietung eines Fahrzeugs für Selbstfahrer (§ 1.2.1) die Vorgaben bzgl. seines Mindesalters (derzeit mindestens 23 Jahre) und der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis (derzeit mindestens 5 Jahre)  erfüllen. Die aktuellen Mindestanforderungen bzgl. des Mieters/Fahrers sind vor Abschluss des Mietvertrages bei KTB in Erfahrung zu bringen.

2.2 Der Mieter bzw. der von ihm bestimmte berechtigte Fahrer muss bei Übergabe eines Fahrzeugs für Selbstfahrer (1.2.1) eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel oder das Buchungsticket sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Als Zahlungsmittel kommen auch von KTB ausgegebene Gutscheine in Betracht.

2.3 Erfüllt der Mieter bzw. der von ihm bestimmte berechtigte Fahrer nicht die Voraussetzungen in  2.1 und/oder 2.2, kann KTB den Mietvertrag fristlos kündigen bzw. vom Mietvertrag zurücktreten. Eine Herausgabe des Fahrzeugs kommt in diesem Fall nicht Betracht. Dies gilt auch, wenn der Mieter/Fahrer offensichtlich keine ausreichende Fahrpraxis besitzt. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

 

§ 3 Reservierung, Stornierung

3.1 Buchungen des Mieters führen zu einer verbindlichen Reservierung eines Fahrzeugs/Sitzplatzes in der gebuchten Fahrzeugkategorie. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug scheidet aus.

3.2 Umbuchungen auf einen anderen Zeitraum oder eine andere Fahrzeugkategorie sind bis 7 Tage vor Übergabe des Fahrzeugs möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, auch keine Differenzbeträge.

3.3 Bzgl. Stornierungen des Mieters gelten die folgenden Stornierungsgebühren:

     3.3.1 bis 4 Wochen vor der Anmietung: 30% des Brutto-Gesamtpreises

     3.3.2 danach und bis 2 Wochen vor der Anmietung: 50 % des Brutto-Gesamtpreises;

     3.3.3 danach und bis zum Tag der Anmietung: 100 % des Brutto-Gesamtpreises.

Stornierungen können per Email (info@oldie-kaefer-tour-berlin.de) oder schriftlich erfolgen und sind zu richten an: Echte Berliner Jungs GmbH, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin.

3.4 Im Falle des Nichtantritts der gebuchten Leistung wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten bzw. geltend gemacht. KTB ist nach Ablauf von 15 Minuten ab dem vereinbarten Check-in nicht mehr verpflichtet, die Übergabe des Fahrzeugs oder des Sitzplatzes vorzunehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Vielmehr gilt der Mietvertrag dann als beendet.

3.5 KTB bleibt es vorbehalten, Buchungen des Mieters in begründeten Fällen, z.B. bei einer Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs aufgrund höherer Umstände, bis zum Vortag des vereinbarten Übergabezeitpunkts abzusagen.

3.6KTB wird sich für den Fall, dass das Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann, um geeigneten Ersatz bemühen. Hierbei können unter Umstände modernere Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
KTB übernimmt keine Garantie und Gewährleistung und ist für den Fall einer eingeschränkten Nutzung / Ausfalls des Fahrzeuges nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
Sollte die Tour kurzfristig vollständig durch KTB abgesagt werden, da das Fahren der im Angebot aufgeführten Fahrzeuge auf Grund von Eis, Schnee oder sehr starkem Regen nicht möglich ist, werden dem Veranstalter 20 % des Bruttogesamtpreises berechnet, um Drittkosten wie Fahrer, Guides, etc. des Anbieters zu begleichen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keinen Ausfall oder Schadensersatzanspruch gegenüber KTB geltend machen.

 

§ 4 Fahrzeugnutzung

4.1 Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter/Fahrer geführt werden. Soll das Fahrzeug von mehreren Personen geführt werden dürfen, sind diese Personen vollständig als weitere Fahrer in den Mietvertrag aufzunehmen. Bzgl. der weiteren Fahrer gelten ebenfalls diese AGB. Insbesondere müssen diese bei Fahrzeugabholung anwesend sein und sie haben die Mindestanforderungen an den Mieter ebenfalls zu erfüllen (vgl. § 2).

4.2 Der Mieter hat das übergebene Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll zum Zustand des Fahrzeuges aufgenommen. Der Zustand nach Rückgabe wird mit dem Übergabeprotokoll verglichen.

4.3 Das Fahrzeg darf nur im öff. Straßenverkehr und nur unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen geführt werden. Eine Nutzung für Rennen, gewerbl. Personenbeförderung, zur Weitervermietung und zur Beförderung gefährlicher Stoffe ist ausgeschlossen.

4.4 Eine Nutzung des Fahrzegs außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland ist verboten.

4.5 Anweisungen von KTB ist Folge zu leisten.

4.6 Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

4.7 Zuwiderhandlungen gegen 4.1 bis 4.5 berechtigen KTB zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.

 

§ 5 Besondere Regeln bei Buchung einer Stadtbesichtigung

Für den Fall, dass der Mieter an einer von KTB angebotenen Stadtbesichtigung (nachfolgend „Tour“) teilnimmt, gelten die folgenden besonderen Regeln und Pflichten für den Mieter/ Fahrer:

5.1Es ist stets die vorgebende Route bzw. dem Leitfahrzeug zu folgen.

5.2 Die Routenführung und die Dauer der Stadtbesichtigung kann wegen außerordentlicher Umstände (z.B. Stau, Baustellen) von der gebuchten Route abweichen.

5.3 Es ist stets den Anweisungen von KTB, insbesondere der Insassen des Leitfahrzeugs zu folgen.

5.4 Es dürfen keine alkoholischen Getränke im Fahrzeg mitgeführt werden.

5.5 Im Übrigen geltend auch die allgemeinen Regeln zur Fahrzeugnutzung. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Regeln berechtigt KTB zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.

5.6 Bei der Anmietung ist dem Mieter bekannt und gewünscht, dass die Ausstattung der Fahrzeuge als Oldtimer gewissen Einschränkungen unterliegt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeit des Fahrzeuges während der Fahrt nicht mit einer solchen Sicherheit gewährleistet werden kann, wie bei Fahrzeugen mit neuestem technischem Stand. Dies betrifft auch den Umstand, dass der Einsatz des Fahrzeuges kurzfristig aus technischen Gründen unmöglich werden kann. Die Vertragsschließenden erkennen somit hierdurch die Besonderheiten der Nutzung eines Oldtimers an.

 

§ 6 Mietpreis, Fälligkeit, Kaution, Einzugsermächtigung

6.1 Es geltend die jeweils gültigen Preise von KTB. Diese können auf der Internetseite und am Ort der Fahrzeugübergabe (nachfolgend „Vermietstation“) eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

6.2 Der Mietpreis ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht.

6.3 Der Mietpreis ist spätestens zu Beginn der Mietzeit fällig und kann bereits bei der Buchung eingezogen werden.

6.4 KTB kann bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung der Pflichten des Mieters als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 500 EUR verlangen. KTB ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.

6.5 Der Mietpreis, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) kann der Kreditkarte des Mieters belastet oder im Rahmen des Kreditrahmens der Kreditkarte gesperrt werden.

6.6 Der Mieter ermächtigt KTB sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

 

§ 7 Rückgabe des Fahrzeugs und Equipments

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug und das übergebene Equipment zum Ablauf der Mietzeit in gepflegtem Zustand an der Vermietstation zurückzugeben. Andernfalls fällt eine Rückführungs- bzw. Reinigungsgebühr von 200,00 EUR an.

7.2 Gibt der Mieter das Fahrzeug - auch unverschuldet - zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an KTB zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt in Höhe von 90 EUR pro Stunde, mindestens jedoch in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

 

§ 8 Tankregelung bei Anmietung ohne Stadtbesichtigung

Das Fahrzeug wird bei Vermietung ohne Stadtbesichtigung mit gefülltem Tank übergeben. Eine Betankung durch den Mieter ist nicht erforderlich. Es gilt der veröffentlichte Zuschlag, sofern die Freikilometergrenze überschritten wird.

 

§ 9 Versicherung

Die gemieteten Fahrzeuge verfügen über folgenden Versicherungsschutz:

9.1 Haftpflichtversicherung: Schaden des Unfallgegners bis zu EUR 100 Mio. pauschal mit max. EUR 8 Mio. Deckungssumme je geschädigte Person.

9.2 Teilkaskoversicherung: Selbstbeteiligung 1.000 EUR.

9.3 Vollkaskoversicherung: Selbstbeteiligung 1.000 EUR (VW Käfer) bzw. 1.000 EUR (VW-Bus bzw. VW Käfer Cabrio).

9.4 Der Versicherungsschutz entfällt u.a. in folgenden Fällen:

     9.4.1 Wenn das Fahrezug durch einen unberechtigten Fahrer genutzt wird.

     9.4.2 Wenn der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalls keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

     9.4.3 Bei vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführten Schäden.

   

§ 10 Unfälle, Diebstahl

10.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Erfüllung sonstiger  gesetzlicher Pflichten bleibt davon unberührt.

10.2 Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, KTB unverzüglich über alle Unfalleinzelheiten mündlich und schriftlich zu unterrichten. Außerem darf er den Unfallort nicht verlassen, bevor die erforderlichen zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. dies ermöglicht wurde.

 

§ 11 Haftung von KTB

11.1 KTB haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet KTB nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.2 KTB übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von KTB.

 

§ 12 Haftung des Mieters/Fahrers

12.1 Die Haftung des Mieters/Fahrers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Sofern die Haftung des Mieters/Fahrers von einer Versicherung übernommen wird, haftet der Mieter/Fahrer weiterhin auf den vereinbarten Selbstbehalt.

12.3 Der Mieter/Fahrer stellen KTB von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich von Verstößen gegenüber KTB erheben.

12.4 Wenn eine Haftungsübernahme durch die Versicherug ausgeschlossen ist oder aus sonstigen Gründen eine Haftung des Mieters/Fahrers eintritt, haften der Mieter und der Fahrer als Gesamtschuldner unbeschränkt. Für beschädigte Fahrzeugteile gilt die auf der Internetseite von KTB ausgewiesene Preisliste.

 

§ 13 Schriftform, Salvatorische Klausel, geltendes Recht, Gerichtsstand

13.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

13.2 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

13.3 Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.